§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Getränkeliste.de bzw. drinklist.app (nachfolgend „Getränkeliste“) zwischen der iqmeta GmbH, Am Sonnenhang 24, 71111 Waldenbuch (nachfolgend „iqmeta“) und ihren Kunden. Kunden sind Organisationen wie Vereine, Unternehmen oder Gruppen sowie natürliche Personen, die ein Nutzerkonto anlegen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn iqmeta ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen
iqmeta stellt die Getränkeliste als Online-Dienst im Browser und als App bereit. Sie ermöglicht insbesondere das Buchen von Getränken und Waren auf Konten, Kasse und Barverkauf, Abrechnungen, Mahnwesen, Lagerverwaltung, Auswertungen und Schnittstellen. Den aktuellen Funktionsumfang beschreibt die Website.
iqmeta stellt ausschließlich die Plattform und die App bereit. Verträge und Abrechnungen zwischen einer Organisation und ihren Mitgliedern, Gästen oder Kunden – etwa über Getränke, Beiträge oder Umlagen – kommen allein zwischen diesen Beteiligten zustande. iqmeta ist daran nicht beteiligt, zieht keine Zahlungen für die Organisation ein und hält keine Kundengelder.
Die Getränkeliste setzt eine Internetverbindung voraus. Buchungen werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit stets serverseitig bestätigt; ein Offline-Betrieb ist nicht vorgesehen.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
Die Nutzung setzt die Registrierung mit einer gültigen E-Mail-Adresse voraus. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Vertrag über den kostenlosen Tarif zustande. Ein kostenpflichtiges Abo schließt der Kunde ab, indem er in der Getränkeliste einen Tarif auswählt und die Bestellung bestätigt. Vor dem Abschluss werden Leistungen, Preise und Laufzeit angezeigt.
Der Kunde versichert, dass seine Angaben zutreffen. Wer für eine Organisation handelt, versichert, hierzu berechtigt zu sein.
§ 4 Tarife und Preise
- Im kostenlosen Tarif sind bis zu 3 Konten, eine Liste (zuzüglich Gastlisten) und bis zu 3 Nutzer enthalten.
- Kostenpflichtige Abos werden als Paket abgerechnet. Jedes Paket enthält eine Höchstzahl an Konten der Organisation; es gelten die bei Vertragsschluss auf der Preisseite genannten Pakete und Preise. Monatliche Zahlung ist nur für die dort so gekennzeichneten Pakete möglich.
- Pakete gibt es in den Stufen Basis und Pro (Preisliste, Stand Oktober 2026, Jahrespreise inklusive Umsatzsteuer):
- Pro – alle Funktionen der Getränkeliste, beliebig viele Listen und Nutzer: bis 5 Konten 9 €, bis 15 Konten 27 €, bis 40 Konten 72 €, bis 100 Konten 120 €, bis 200 Konten 192 €, bis 400 Konten 336 €; über 400 Konten individuelles Angebot.
- Basis – Buchen auf Konten mit Abrechnung und Zahlung der Mitglieder per PayPal.me, einfaches Lager, Berichte und bis zu 2 Listen; ohne Online-Zahlung (Stripe, SumUp, Kartenleser), SEPA-Lastschrift, Kasse, Gastliste und die weiteren Funktionen von Pro: bis 15 Konten 15 €, bis 40 Konten 33 €, bis 60 Konten 45 €, bis 100 Konten 60 €, bis 200 Konten 96 €, bis 400 Konten 168 €.
- Strichliste – nur für Kunden, die aus dem Vorgängersystem umgezogen sind und dort ein laufendes oder höchstens zwölf Monate abgelaufenes Abo hatten; unbefristet, eine Liste, bis zu 3 Nutzer, Funktionsumfang wie Basis ohne Lager und Berichte: bis 50 Konten 9 €, bis 100 Konten 16 €, bis 200 Konten 31 €, bis 300 Konten 47 €.
- Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei Unternehmern im EU-Ausland mit gültiger USt-IdNr. kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten; für Kunden in der Schweiz gelten Preise in CHF.
- Überschreitet die Zahl der Konten während der Laufzeit das gebuchte Paket, gilt ab sofort das nächstgrößere Paket; die Preisdifferenz wird anteilig für die restliche Laufzeit berechnet, Beträge unter 4,90 € (5.90 CHF) werden nicht berechnet. Der Wechsel in ein kleineres Paket wirkt zum Ende der laufenden Periode; eine Erstattung erfolgt nicht.
§ 5 Zahlung und Rechnung
Das Entgelt ist für die jeweilige Abrechnungsperiode (Jahr oder Monat) im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt online über Stripe, PayPal oder SumUp. Rechnungen stellt iqmeta elektronisch als PDF per E-Mail an die hinterlegte Rechnungsadresse aus.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann iqmeta nach vorheriger Erinnerung die Nutzung auf den kostenlosen Tarif beschränken. Bestehende Daten bleiben erhalten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Der kostenlose Tarif läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit beendet werden.
- Abos laufen für die gewählte Periode (ein Jahr oder ein Monat) und verlängern sich jeweils um dieselbe Periode, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der laufenden Periode in der Getränkeliste oder per E-Mail an support@getraenkeliste.de möglich. Nach Ablauf wird die Organisation in den kostenlosen Tarif überführt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für iqmeta insbesondere vor, wenn der Kunde die Getränkeliste rechtswidrig nutzt oder trotz Mahnung erheblich gegen diese AGB verstößt.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten, PINs und API-Schlüssel geheim und informiert iqmeta unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- Der Kunde nutzt die Getränkeliste nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Für die Einhaltung des Jugendschutzes, steuerlicher Pflichten und der Regeln seiner Organisation ist der Kunde selbst verantwortlich; die Jugendschutzfunktionen der Getränkeliste unterstützen ihn dabei.
- Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter (z. B. seiner Mitglieder) verarbeitet, ist er hierfür Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. iqmeta verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags, der mit Annahme dieser AGB Vertragsbestandteil wird.
- Für Bilder, die der Kunde oder seine Nutzer hochladen (etwa Produktfotos, Profilbilder und Logos), ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass er sie verwenden darf – insbesondere Fotos von Markenprodukten und, bei Profilbildern, die Einwilligung der abgebildeten Person – und stellt iqmeta von Ansprüchen Dritter frei. iqmeta darf Bilder entfernen, die erkennbar Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde unterlässt Handlungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Getränkeliste beeinträchtigen, etwa automatisierte Massenabfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen.
§ 8 Verfügbarkeit und Änderungen
iqmeta betreibt die Getränkeliste mit branchenüblicher Sorgfalt und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten führt iqmeta nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch. Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von iqmeta (z. B. Störungen des Internets oder höhere Gewalt) sind ausgenommen.
iqmeta entwickelt die Getränkeliste laufend weiter und kann Funktionen ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Kern der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.
§ 9 Daten und Export
Die Daten des Kunden bleiben sein Eigentum. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit als Excel, PDF oder CSV exportieren. Nach Vertragsende löscht oder anonymisiert iqmeta die Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Verlassene Testumgebungen. Eine Organisation gilt als verlassene Testumgebung, wenn für sie nie ein kostenpflichtiges Paket gebucht, nie eine Rechnung erstellt und nie eine TSE (z. B. fiskaly TSE) eingerichtet wurde, sie nicht aus dem Vorgängersystem übernommen wurde, kein Zahlungsdienst, keine SEPA-Lastschrift, keine Online-Zahlung, kein Mahnwesen, keine angebundene Vereinsverwaltung und kein API-Schlüssel genutzt wurde, sie höchstens drei zählende Konten und weniger als 500 Buchungen hat und seit mindestens sechs Monaten keine Nutzung (Anmeldung, Buchung, Kiosk, Schnittstelle) mehr stattgefunden hat. iqmeta darf eine verlassene Testumgebung löschen. iqmeta kündigt dies dem Inhaber und den Administratoren der Organisation mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an und erinnert 7 Tage vor der Sperre erneut. Ein Klick auf „Behalten“ in der E-Mail oder jede Nutzung verhindert die Löschung. Nach Ablauf der Frist wird die Organisation gesperrt und bleibt 30 Tage wiederherstellbar; danach werden die Organisation und alle zugehörigen Daten (Listen, Konten, Buchungen, Artikel) endgültig gelöscht. Die Benutzerzugänge bleiben bestehen.
Ein Benutzerzugang, der keiner Organisation angehört, mit keinem Konto verknüpft ist und seit mindestens sechs Monaten nicht genutzt wurde, kann 30 Tage nach einer Ankündigung per E-Mail gelöscht werden; ein Klick auf den Link in der E-Mail oder eine Anmeldung verhindert die Löschung. Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht, insbesondere Rechnungen und TSE-Daten, sind ausgeschlossen; Organisationen mit solchen Daten werden nicht nach dieser Regel gelöscht.
§ 10 Haftung
- iqmeta haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet iqmeta nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den kostenlosen Tarif haftet iqmeta nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die in Absatz 1 genannten Fälle.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, einen kostenpflichtigen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung, zum Beispiel per E-Mail an support@getraenkeliste.de.
Im Fall des Widerrufs erstattet iqmeta alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen, über dasselbe Zahlungsmittel. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, zahlt er einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
§ 12 Änderungen dieser AGB
iqmeta kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder Weiterentwicklung der Leistungen erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist iqmeta in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Stuttgart.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragssprache ist Deutsch.