Fair und rechtmäßig
Nur für die eigene Organisation, ohne Spam, ohne rechtswidrige Inhalte.
Verantwortlich ausschenken
Jugendschutz, Kasse und Steuern liegen beim Verein – Spiele nie um Geld.
Sicher bleiben
Zugänge persönlich, Schutzmaßnahmen nicht umgehen, Probleme melden.
Diese Nutzungsrichtlinie beschreibt, wie Getränkeliste.de (Web, WebApp, Verwaltung und App) genutzt werden darf und was nicht erlaubt ist. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der iqmeta GmbH, Am Sonnenhang 24, 71111 Waldenbuch („iqmeta“), konkretisiert insbesondere deren § 7 (Pflichten des Kunden) und ist Bestandteil des Nutzungsvertrags. Bei Widersprüchen gehen die AGB vor.
Kurzfassung
- Getränkeliste.de ist für die Verwaltung von Getränken, Waren, Konten, Kasse und Abrechnung der eigenen Organisation (z. B. eines Vereins) da – nicht für Spam, Weiterverkauf oder rechtswidrige Zwecke.
- Keine rechtswidrigen, beleidigenden oder fremden Inhalte; keine sensiblen Daten (z. B. Gesundheit, Religion, Ausweis- oder Kontonummern) in Freitextfeldern.
- E-Mails, Einladungen und Push-Nachrichten nur an Personen, die zur Organisation gehören; Versandlimits nicht umgehen.
- Schnittstellen, Automatisierung und Bots nur im dokumentierten Rahmen; keine Sicherheitstests und keine Umgehung von Schutzmaßnahmen.
- Jugendschutz, Ausschank, Kassenführung (TSE) und Steuern verantwortet der Verein. Spiele auf der TV-Anzeige sind Unterhaltung: kein Glücksspiel um Geld, kein Animieren zum übermäßigen Trinken, nichts mit Alkohol für Minderjährige.
- Online-Zahlungen nur für eigene Leistungen des Vereins – keine verbotenen Waren, keine Geldwäsche, kein Missbrauch von Rückbuchungen.
- Verstöße bitte an support@getraenkeliste.de melden. Bei Verstößen kann iqmeta abgestuft reagieren – vom Hinweis bis zur Sperre.
§ 1 Geltungsbereich und Verantwortung
- Diese Richtlinie gilt für alle, die Getränkeliste.de nutzen: Kunden und ihre Nutzer mit Rollen (Inhaber, Administratoren, Verwalter, Kassierer, Barkeeper, Bucher, Leser), Mitglieder mit eigenem Konto oder PIN, Gäste sowie Geräte und Programme, die über Kiosk, TV-Anzeige, Bestell-Anzeige, Druck-Proxy oder Schnittstellen zugreifen.
- Der Kunde (die Organisation) sorgt dafür, dass seine Nutzer, Mitglieder und Gäste diese Richtlinie einhalten, und ist für die Inhalte und die Nutzung in seiner Organisation verantwortlich. Inhaber, Administratoren und Verwalter stimmen der jeweils aktuellen Fassung ausdrücklich zu.
- Wer für eine Organisation handelt, versichert, dazu berechtigt zu sein.
§ 2 Grundsatz
Getränkeliste.de darf nur rechtmäßig und für ihren Zweck genutzt werden: Buchen von Getränken und Waren auf Konten, Kasse und Barverkauf, Abrechnung, Zahlung, Mahnwesen, Lager, Auswertungen, Kommunikation innerhalb der Organisation und die dazugehörigen Schnittstellen. Es gelten die Gesetze des Landes, in dem die Organisation tätig ist, und die Bedingungen der eingebundenen Dienste (z. B. Zahlungsanbieter).
§ 3 Inhalte
Inhalte sind alles, was Nutzer eingeben oder hochladen – etwa Namen von Organisationen, Listen, Konten und Artikeln, Nachrichten unter „Aktuelles“, Umfragen, Notizen, Zusatzfelder, Bilder, Logos, Support-Nachrichten und Daten, die über Schnittstellen kommen. Nicht erlaubt sind Inhalte, die
- gegen Gesetze verstoßen, insbesondere strafbar sind (z. B. Volksverhetzung, Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen, Gewaltdarstellung, Bedrohung),
- andere beleidigen, verleumden, bloßstellen, diskriminieren oder belästigen,
- pornografisch oder jugendgefährdend sind,
- Rechte Dritter verletzen – Urheber-, Marken-, Namens- oder Persönlichkeitsrechte, etwa fremde Fotos ohne Erlaubnis oder Profilbilder ohne Einwilligung der abgebildeten Person,
- Schadsoftware, Phishing oder irreführende Links enthalten oder Werbung für Dritte darstellen, die mit der Organisation nichts zu tun hat.
Sensible Daten in Freitextfeldern: Notizen, Kontonamen, Zusatzfelder, Nachrichten und Umfragen sind nicht für besondere Kategorien personenbezogener Daten gedacht (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheit, Religion, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit) und nicht für Ausweis-, Steuer- oder Kontonummern, Kreditkartendaten, Passwörter oder PINs. Zusatzfelder am Konto werden nur für Angaben genutzt, die der Verein für die Kontoführung wirklich braucht.
§ 4 E-Mails, Einladungen, Push-Nachrichten und „Aktuelles“
- Einladungen, Nachrichten, PINs, Gastkarten, Bestellungen bei Lieferanten, Mahnungen und Rechnungen per E-Mail sowie Push-Nachrichten dürfen nur an Personen gehen, die zur Organisation gehören oder mit ihr in einer Geschäftsbeziehung stehen (Mitglieder, Gäste, Lieferanten) und für die der Verein eine Rechtsgrundlage hat. Gekaufte, gesammelte oder fremde Adresslisten sind nicht erlaubt.
- Getränkeliste.de ist kein Newsletter- oder Werbedienst. Werbung für Dritte, Kettenbriefe und Massenversand ohne Bezug zur Organisation sind untersagt.
- Zum Schutz aller Kunden gelten Versandgrenzen (u. a. ein Tagesbudget für Mails an Nicht-Nutzer je Organisation, eine Höchstzahl offener Einladungen sowie Grenzen je Adresse). Bei auffällig vielen unzustellbaren Mails oder bei Spam-Beschwerden wird der Versand der Organisation angehalten, bis iqmeta ihn prüft und freigibt. Diese Grenzen dürfen nicht umgangen werden – etwa durch mehrere Organisationen, Zugänge oder wiederholtes Einladen.
- Mahnungen sind sachlich zu halten; Mitglieder dürfen nicht öffentlich bloßgestellt werden (z. B. Schuldnerlisten auf der TV-Anzeige oder in „Aktuelles“).
- Abmeldungen und Benachrichtigungseinstellungen der Mitglieder (z. B. Push nur mit Zustimmung, E-Mail je Liste abschaltbar) sind zu respektieren.
§ 5 Hochgeladene Dateien und Bilder
- Hochgeladen werden dürfen nur Dateien, die der Nutzer verwenden darf und die dem Zweck dienen: Produktbilder, Profilbilder, Logos und Banner, Belege, Importdateien und Anhänge an Support-Tickets.
- Getränkeliste.de ist kein allgemeiner Dateispeicher. Fremde oder zweckfremde Dateien, Schadsoftware und Dateien mit aktiven Inhalten (z. B. Skripte in SVG-Logos) sind nicht erlaubt.
- Es gelten die technischen Grenzen für Größe, Typ und Speicherplatz je Organisation. iqmeta darf Dateien entfernen, die erkennbar Rechte Dritter verletzen oder gegen diese Richtlinie verstoßen (§ 7 AGB).
§ 6 Öffentliche Links und Geräte
- Links und QR-Codes für TV-Anzeige, Bestell-Anzeige, Kiosk, QR-Bestellung am Tisch, Selbstregistrierung bei Veranstaltungen, digitale Belege und Geräte-Kopplung sind wie Schlüssel zu behandeln: nur dort verwenden, wofür sie gedacht sind, nicht öffentlich im Internet teilen und bei Verdacht auf Missbrauch in der Verwaltung widerrufen bzw. neu erzeugen.
- Kiosk-Geräte und Tablets an der Theke sind so aufzustellen und zu beaufsichtigen, dass niemand auf fremde Konten bucht. PINs gehören zum jeweiligen Konto und werden nicht weitergegeben.
- Auf öffentlich sichtbaren Anzeigen erscheinen personenbezogene Angaben (z. B. Bestenliste, Namen im Pferderennen) nur mit Einwilligung der Betroffenen.
§ 7 Schnittstellen, Automatisierung und faire Nutzung
- Automatisierter Zugriff ist nur über die dokumentierte Schnittstelle (API) mit eigenen API-Schlüsseln und über Webhooks erlaubt. API-Schlüssel werden nur für die eigene Organisation genutzt, mit den nötigsten Rechten vergeben und geheim gehalten.
- Nicht erlaubt sind insbesondere: das Auslesen der Oberflächen mit Programmen („Scraping“), automatisierte Anmeldungen, Bots und Skripte außerhalb der API, das Lösen oder Umgehen der Bot-Prüfung durch Dritte oder Programme sowie das Umgehen von Anfragegrenzen (Rate-Limits), etwa durch mehrere Schlüssel, Zugänge oder IP-Adressen.
- Webhooks dürfen nur auf eigene oder beauftragte Systeme zeigen.
- Die Nutzung muss im Rahmen dessen bleiben, was für die Organisation üblich ist. Last, die den Betrieb für andere Kunden beeinträchtigt (z. B. Massenabfragen, Dauerschleifen, extrem viele Konten, Buchungen oder Dateien ohne entsprechenden Vereinsbetrieb), ist nicht erlaubt. Wer einen besonderen Bedarf hat, spricht vorher mit iqmeta.
§ 8 Sicherheit
- Zugänge mit E-Mail und Passwort sind persönlich. Sie werden nicht mit anderen geteilt; für weitere Personen gibt es Rollen und Einladungen. Zwei-Faktor-Anmeldung wird für Inhaber und Verwalter empfohlen.
- Nicht erlaubt sind Sicherheitstests, Schwachstellen- oder Lastscans und Penetrationstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung von iqmeta, der Zugriff auf fremde Organisationen, Konten oder Daten sowie das Umgehen oder Aushebeln von Schutzmaßnahmen – etwa Anmeldesperren, Bot-Prüfung, Rechte und Rollen, Versandschutz, Paketgrenzen oder Anfragegrenzen.
- Wer eine Sicherheitslücke findet, meldet sie vertraulich an support@getraenkeliste.de, nutzt sie nicht aus und veröffentlicht sie nicht, bevor iqmeta sie beheben konnte.
- Verdacht auf Missbrauch von Zugängen, PINs, API-Schlüsseln oder Links ist iqmeta unverzüglich mitzuteilen (§ 7 AGB).
§ 9 Identität, Zugänge und Kontingente
- Angaben bei Registrierung, in den Stammdaten und in der Rechnungsanschrift müssen zutreffen. Niemand darf sich als iqmeta, als eine andere Organisation oder als eine andere Person ausgeben oder den Eindruck einer Verbindung zu iqmeta erwecken, die nicht besteht.
- Je Nutzer gilt ein Kontingent an Organisationen, die er als Inhaber anlegen darf (derzeit drei; mehr auf Anfrage). Es darf nicht durch weitere Zugänge, Wegwerf-Adressen oder vorgeschobene Personen umgangen werden.
- Die Grenzen des kostenlosen Tarifs und der Pakete (Konten, Listen, Nutzer, Funktionen) dürfen nicht gezielt umgangen werden – etwa durch Aufteilen einer Organisation auf mehrere kostenlose Organisationen, durch wechselndes Archivieren und Wiederherstellen von Konten oder durch Eingriffe in die Zählung. Gemeinschaftskonten mit sachlichem Grund (z. B. „Gäste“ oder eine Mannschaftskasse) sind erlaubt.
- Die Aktivitätsregel für kostenlose Organisationen (§ 6a AGB) erfüllt nur die tatsächliche Anmeldung einer berechtigten Person; automatisierte Anmeldungen zählen nicht.
§ 10 Kein Weiterverkauf
Getränkeliste.de wird für die eigene Organisation genutzt. Ohne schriftliche Vereinbarung mit iqmeta ist es nicht erlaubt, den Dienst oder Zugänge weiterzuverkaufen, zu vermieten, unterzulizenzieren, unter eigenem Namen anzubieten („White Label“) oder gegen Entgelt für fremde Organisationen zu betreiben. Wer im Auftrag eines Vereins tätig ist (z. B. als Kassenwart oder Dienstleister), arbeitet in dessen Organisation mit einer eingeräumten Rolle. Marken, Logos, Texte und die Bildbibliothek von Getränkeliste.de dürfen nur innerhalb des Dienstes verwendet werden; der Dienst darf nicht nachgebaut oder über das gesetzlich Erlaubte hinaus zurückentwickelt werden.
§ 11 Verkauf von Waren, Alkohol, Tabak und Jugendschutz
- Über Getränkeliste.de dürfen nur Waren und Leistungen verbucht und verkauft werden, deren Abgabe rechtlich erlaubt ist. Nicht erlaubt sind insbesondere Betäubungsmittel, verschreibungspflichtige Arzneimittel, Waffen und andere verbotene oder nur mit besonderer Erlaubnis zulässige Waren, wenn diese Erlaubnis fehlt.
- Für den Jugendschutz und die Regeln des Ausschanks ist allein der Verein verantwortlich. In Deutschland gilt insbesondere das Jugendschutzgesetz: Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke daraus nicht unter 16 Jahren, Branntwein und branntweinhaltige Getränke sowie Tabakwaren, E-Zigaretten und vergleichbare Erzeugnisse nicht unter 18 Jahren. Daneben gelten das Gaststättenrecht bzw. eine nötige Gestattung sowie das Recht des jeweiligen Landes.
- Die Jugendschutzfunktionen (Altersprüfung, Alkohol-Kennzeichen an Artikeln, Tageslimits, Freigaben) unterstützen den Verein, ersetzen aber keine Kontrolle vor Ort. Geburtsdaten werden nur nach Prüfung eines Ausweises bestätigt; Kennzeichen und Altersgrenzen dürfen nicht bewusst falsch gesetzt werden, um Schutzfunktionen auszuhebeln.
- Beim Gast-Barverkauf am Kiosk, bei der QR-Bestellung und an der Theke stellt der Verein sicher, dass alkoholische Getränke und Tabakwaren nur nach Alterskontrolle abgegeben werden. Erkennbar Betrunkene werden nicht weiter bedient.
§ 12 Spiele und Spaßfunktionen
Glücksrad, Pferderennen, das Trinkspiel „Hangover Hilde“, „Bruchpilot“, Bestenliste, Abzeichen und ähnliche Funktionen auf der TV-Anzeige oder in der App dienen der Unterhaltung. Dabei gilt:
- Kein Glücksspiel: Für die Teilnahme darf kein Einsatz und kein Entgelt verlangt werden; es darf nicht um Geld, Guthaben, geldwerte Gewinne oder auf den Ausgang gewettet werden. Gewinne und „Strafen“ sind nur symbolisch und freiwillig (z. B. Applaus, ein Titel des Abends). Wer Preise ausloben möchte, prüft die rechtlichen Vorgaben (z. B. Glücksspiel- und Gewinnspielrecht) selbst.
- Kein Animieren zum übermäßigen Trinken: Spiele dürfen nicht dazu auffordern, schnell, um die Wette oder in großen Mengen Alkohol zu trinken. Wer mitspielt, darf jederzeit alkoholfrei mitmachen oder aussetzen, ohne Nachteile oder Bloßstellung.
- Schutz Minderjähriger: Spiele mit Alkoholbezug (z. B. Trinkspiele, Rennen nach Getränkemengen, Bestenlisten zu Alkohol) werden nicht bei Jugendveranstaltungen oder unter Beteiligung Minderjähriger eingesetzt, und Minderjährige werden nicht zum Alkoholkonsum animiert.
- Namen und Platzierungen erscheinen nur mit Einwilligung der Teilnehmenden; niemand wird vorgeführt.
§ 13 Online-Zahlung und Geldflüsse
- Kartenzahlung (Stripe Connect, eigene Stripe-, SumUp- oder PayPal-Zugänge, Kartenleser), SEPA-Lastschrift (über Stripe oder GoCardless) und Guthaben dienen ausschließlich der Bezahlung von Leistungen des Vereins an seine Mitglieder und Gäste. Zahlungen laufen direkt zwischen Verein und Zahlungsanbieter; iqmeta hält keine Kundengelder (§ 2 AGB). Es gelten zusätzlich die Bedingungen und Listen verbotener Geschäfte der jeweiligen Zahlungsanbieter.
- Nicht erlaubt sind Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Zahlungen für verbotene Waren oder Leistungen, das Durchleiten von Zahlungen Dritter, Scheinbuchungen, das Auszahlen von Guthaben an Dritte als Zahlungsdienst sowie Guthaben-Aufladungen, die nicht dem Verzehr bzw. Leistungen im Verein dienen.
- Lastschriften werden nur mit gültigem Mandat und rechtzeitiger Vorabankündigung eingezogen. Rückbuchungen und Erstattungen dürfen nicht missbraucht werden – weder durch unberechtigte Einzüge noch durch planmäßige Rückbuchungen berechtigter Forderungen.
§ 14 Kasse, TSE und Buchführung
- Für eine ordnungsgemäße Kassenführung ist der Verein verantwortlich – in Deutschland insbesondere nach Abgabenordnung (u. a. § 146a AO), Kassensicherungsverordnung und GoBD, einschließlich Belegausgabe, Mitteilung der Kassensysteme an das Finanzamt und Aufbewahrungsfristen.
- Nicht erlaubt ist jede Manipulation: Buchungen an der TSE vorbei, nachträgliches Verändern oder Unterdrücken von Vorgängen, Scheinstornos, Testbuchungen im Echtbetrieb oder das Verschleiern von Ausfällen. Korrekturen erfolgen nur über die vorgesehenen Storno- und Gegenbuchungen.
- Daten, die aufbewahrt werden müssen, sichert der Verein rechtzeitig per Export (§ 6a und § 9 AGB).
§ 15 Datenschutz der Mitgliederdaten
- Für die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder, Gäste und Nutzer ist der Verein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; iqmeta verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Der Verein erfasst nur Daten, für die er eine Rechtsgrundlage hat, informiert die Betroffenen, setzt deren Rechte (z. B. Auskunft, Löschung) um und nutzt Exporte und Auswertungen nur für Zwecke der Organisation. Exporte sind sicher aufzubewahren.
- Daten anderer Organisationen oder von Personen ohne Bezug zur Organisation werden nicht erfasst, gesammelt oder ausgewertet.
§ 16 Meldungen
Verstöße gegen diese Richtlinie, rechtswidrige Inhalte, Spam, Sicherheitslücken und Missbrauch können jederzeit an support@getraenkeliste.de oder über „Hilfe & Support“ in App, WebApp und Verwaltung gemeldet werden. Hilfreich sind die betroffene Organisation, Ort bzw. Link, Zeitpunkt und eine kurze Beschreibung. iqmeta prüft jede Meldung und behandelt die Angaben des Meldenden vertraulich, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Folgen bei Verstößen
- iqmeta reagiert verhältnismäßig und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden. Je nach Schwere kommen insbesondere in Betracht:
- ein Hinweis mit der Bitte um Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist,
- das Entfernen oder Sperren einzelner Inhalte (z. B. Bilder, Nachrichten),
- das vorübergehende Sperren einzelner Funktionen (z. B. Anhalten des Mailversands, Widerruf von API-Schlüsseln, Webhooks oder öffentlichen Links),
- die vorübergehende Sperre einzelner Zugänge oder der Organisation,
- die außerordentliche Kündigung nach § 6 Abs. 3 AGB sowie Schadensersatz- und Freistellungsansprüche.
- Bei schweren Verstößen oder Gefahr für den Betrieb, für andere Kunden oder für Dritte kann iqmeta sofort handeln und informiert den Kunden dann unverzüglich.
- Gesperrte Daten bleiben erhalten, soweit nichts anderes gesetzlich geboten ist; gesetzlich aufzubewahrende Daten (insbesondere TSE- und Buchungsdaten) bleiben exportierbar.
- iqmeta gibt Daten an Behörden nur heraus, wenn eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung besteht, und kann bei Straftaten Anzeige erstatten.
§ 18 Zustimmung und Änderungen
- Der Nutzungsrichtlinie wird bei der Registrierung zusammen mit den AGB zugestimmt. Inhaber, Administratoren und Verwalter einer Organisation werden in App, WebApp und Verwaltung um ihre Zustimmung zur jeweils aktuellen Fassung gebeten.
- Wer der Richtlinie nicht zustimmt, kann sie dort ablehnen und den Grund nennen; daraus entsteht ein Support-Ticket. Bis zur Klärung können die Verwaltungsfunktionen nicht genutzt werden; Daten bleiben erhalten und exportierbar, die Zustimmung kann jederzeit nachgeholt werden. Das Recht zur Kündigung bleibt unberührt.
- iqmeta kann diese Richtlinie mit Wirkung für die Zukunft ändern; es gilt das Verfahren nach § 12 AGB. Jede Fassung trägt eine Versionsnummer (Datum).
- Diese Richtlinie wird auch in englischer Sprache bereitgestellt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.